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Gewerbliche Versicherungen sollten immer eingehend besprochen werden.
Die Risiken unterscheiden sich je nach Betriebsart des zu versichernden Betriebes erheblich.
Betriebshaftpflichtversicherung: Als Beispiel sei hier die Betriebshaftpflichtversicherung für einen Bürobetrieb und für einen Elektroinstallateur genannt oder Bewachungsunternehmen die unter das Pflichtversicherungsgesetz fallen und damit vorgeschriebene Mindestdeckungssummen nach weisen müssen. Für die Prämie ist die Berechnungsgrundlage so unterschiedlich wie die zu versichernden Betriebsarten. Der Beitrag für Großhandelsunternehmen wird in der Regel über den Jahresumsatz, Handwerksbetriebe über die Lohnsumme berechnet. Aber auch die Berechnung über die Anzahl der tätigen Personen findet immer noch Verwendung.
Geschäftsversicherung: Darunter fallen in der Regel: Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- und Sturm/Hagelversicherung. Versichert gilt die Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte. Viele weitere sinnvolle Einschlüsse sind möglich, als Beispiel seien genannt: Betriebsunterbrechung (Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten) und Elementargefahren. Berechnungsgrundlage ist normalerweise die Versicherungssumme und, ganz wichtig, die Risikoanschrift.
Kfz-Flottenversicherung: Unter einer Kfz-Flotte werden mehre Fahrzeuge eines Betriebes verstanden. Der Halter und der Versicherungsnehmer sollten der Betrieb sein. Je nach Größe der Flotte, Art der Fahrzeuge und Schadenverlauf werden die Fahrzeuge mit Sonderrabatten ausgestattet oder als Stückprämie, also unabhängig vom eigentlichen Schadenfreiheitsrabatt berechnet.
Auch viele andere Betriebliche Versicherungen werden von mir angeboten, auch hier einige Beispiele: Betriebsschließungsversicherung Elektronikversicherung Rechtsschutzversicherung Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Transportversicherungen
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