Andreas Wessel Versicherungsmakler
Ster­be­geldversicherung

Ster­be­geldversicherung

Sterbegeld

Die Ster­be­geldversicherung zahlt eine würdige Bestattung 

 

 

 

"Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern"
Benjamin Franklin 

 

Das Ster­be­geld ist ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen worden. Heute ist jeder selbst für seine Be­stat­tungs­vor­sor­ge verantwortlich. Wenn Sie sich ein würdiges Begräbnis wün­schen und Ihre Angehörigen finanziell nicht mit den Kosten belasten wollen, dann sollten Sie sich über eine Ster­be­geldversicherung Gedanken machen.

Sie können auch die Rückführung aus dem Ausland absichern
Die Ster­be­geldversicherung ist eine Kapital bildende Versicherung für den Todesfall. Wenn der Versicherte stirbt, wird die zuvor vereinbarte Summe - oft 5.000 bis 10.000 Euro - an die Angehörigen ausgezahlt, die mit dem Geld das Begräbnis finanzieren können. Bei einigen Anbietern sind zusätzlich die Kosten einer Rückführung aus dem Ausland versichert, wenn der Versicherte bei einer Auslandsreise verstirbt.
Zusätzlich kann auch die Verdoppelung der Versicherungsleistung bei Unfalltod vereinbart werden.
 

Die Ster­be­geldversicherung gibt es auch OHNE Gesundheitsfragen, das heißt auch Per­sonen mit Vorerkrankungen können die Ster­be­geldversicherung abschließen.
Wird die Ster­be­geldversicherung ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen, dann gibt es beim Tod der versicherten Person zunächst nicht die volle Versicherungssumme, die Leistung wird dann gestaffel
z.B.
1. - 6. Monat – keine Leistung,
7. - 12. Monat –Beitragsrückgewähr,
13. - 24. Monat -1/3 der Versicherungssumme,
25. - 36. Monat – 2/3 der Versicherungssumme,
ab 36. Monat gibt es dann die volle Versicherungssumme.
 

Wenn eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung auf Grund von Vorerkrankungen nicht möglich sein sollte, dann kann die Ster­be­geldversicherung durchaus auch für jüngere eine Alternative sein.
Da die Versicherungssumme in der Regel auf maximal € 20.000,-- beschränkt ist, sollte aber zunächst die Möglichkeit einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung geprüft werden!
 

Und noch ein Vorteil der Ster­be­geldversicherung:
Die Leistung aus der Ster­be­geldversicherung gehört zum Schonvermögen, das bedeutet sie wird nicht auf Harz IV angerechnet.

Und noch ein Vorteil der Ster­be­geldversicherung:
Die Leistung aus der Ster­be­geldversicherung ist steuerfrei.


Tipp:
Ehe- oder Lebenspartner können bei vielen Anbietern eine Be­stat­tungs­vor­sor­ge auf "verbundene Leben" abschließen. Stirbt die erste versicherte Person, wird ein festgelegter Prozentsatz der Versicherungssumme fällig, für den verbliebenen Partner wird die Versicherung dann beitragsfrei gestellt.


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