Andreas Wessel Versicherungsmakler
Anhänger mit Vermietung

Versicherung für Anhänger mit Vermietung

Die Versicherungspflicht gilt, wie für fast jedes Kfz, auch für Anhänger mit Vermietung. Allerdings, anders als bei privat genutzten PKW´s, gibt es für die Versicherer keinen Zwang hier eine Kfz-Haft­pflichtversicherung anbieten zu müssen.

Außerdem:
Wer seinen Anhänger gegen Entgelt vermieten möchte muß etliches beachten.

Hier zunächst die wichtigsten Punkte:

  • Der Anhänger MUSS als Vermietfahrzeug zugelassen werden.
  • Der Anhänger MUSS als Vermietfahrzeug versichert werden.
  • Der Anhänger MUSS alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung (TÜV).

Die schlechte Nachricht:
Es gibt nur sehr, sehr wenige Versicherer die überhaupt Versicherungsschutz für Anhänger anbieten, die vermietet werden.
Die gute Nachricht:
In der Regel finde ich eine Möglichkeit Ihren Anhänger mit Vermietung zu ver­sichern.

Zulassung als Vermietfahrzeug:
Im "Versicherungsdeutsch" werden solche Anhänger übrigens als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug bezeichnet.
Und als solche müssen sie bei der Zulassung auch benannt werden. Voraussetzung um einen Anhänger so zulassen zu können ist eine entsprechende Gewerbeanmeldung.
Die ist in der Regel recht problemlos zu bekommen, das ist jedenfalls mein Erfahrungswert.

Kfz-Versicherung für einen Anhänger mit Vermietung:

Eine "normale" Kfz-Haft­pflichtversicherung reicht leider nicht aus.
Die evB (früher Deckungskarte) MUSS für einen Selbstfahrer-Vermietanhänger ausgestellt werden. Es bleibt Ihnen also nichts anderes übrig, als dem Versicherer zu sagen, dass Sie den Anhänger vermieten möchten.

Der Anhänger MUSS alle 12 Monate zur HU:

Das hat Konsequenzen. Es gibt professionelle Vermieter die Vermieter von Anhängern konsequent anzeigen wenn deren Anhänger nicht die entsprechende Zulassung aufweisen. Dadurch das die TÜV-Plakette nie für zwei Jahre vergeben wird, kann leicht erkannt werden, ob der Anhänger korrekt, also als Vermietanhänger zugelassen und versichert ist.

Gewerbeanmeldung:

Die Gewerbeanmeldung ist in der Regel unkompliziert.
Aber: Die Regelungen können von Bundesland zu Bundesland abweichen.
Bevor Sie sich also den ersten Anhänger kaufen sollten Sie sich unbedingt erkundigen, ob für einen Anhängerverleih im Rahmen der Gewerbeanmeldung ein Sachkundenachweis erbracht werden muss.

Betriebshaftpflichtversicherung:

Kommt bei dei der Abholung des Anhängers jemand zu Schaden, dann ist dafür in aller Regel nicht die Kfz-Haft­pflichtversicherung zuständig aber Sie haften im Zweifel dafür in unbegrenzter Höhe.
Vermieten Sie nur einen oder zwei Anhänger, dann kann es sein das eine gute Privathaftpflichtversicherung den entsprechenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt, sprechen Sie Ihren Versicherer darauf an.
Sprechen Sie Ihren Versicherer darauf an, bevor ein Schaden entstanden ist !
Die beste Lösung ist eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung, sie kostet nicht die Welt, rechnen Sie einfach einmal nach.
Sind Sie in einer anderen Brange bereits selbständig tätig und haben eine Betriebshaftpflichtversicherung, dann kann die Anhängervermietung häufig einfach mit eingeschlossen werden.

WICHTIG !
Für die Annahme des Antrages sind immer die Versicherer verantwortlich !
Sollten Sie also z.B. in Ihrem alten Vertrag Vorschäden haben oder vom Versicherer gekündigt worden sein, dann kann es gut sein, dass die Versicherer den Versicherungsschutz ablehnen werden.


Sie benötigen ein Angebot ?

Für Anhänger mit Vermietung kann ich in der Regel eine Kfz-Haft­pflichtversicherung anbieten.
Sollten Sie dennoch auch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung benötigen, so werde ich mich bemühen Ihnen auch diesen Versicherungsschutz zu besorgen.
 


Angebot für Selbstfahrervermiet Anhänger

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