Andreas Wessel Versicherungsmakler
Hundehalter-Haft­pflichtversicherung

Hundehalter-Haft­pflichtversicherung

HundehalterhaftpflichtDie Hundehalter-Haft­pflichtversicherung
Ein Drittel aller Hundebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Hundehalter-Haft­pflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Hundehalter-Haft­pflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Hundehalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht.

Die Grundleistungen der Tierhalterhaftpflicht sind bei allen Anbietern vergleichbar - ersetzt werden Per­sonen- und Sachschäden an Dritten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Einige Versicherer übernehmen allerdings auch zusätzliche Leistungen. Je nach Tarif können Welpen des versicherten Hundes bis zum Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert sein. Auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen sowie das Training dafür sind je nach Anbieter im Versicherungsschutz enthalten.

Da der Gesetzgeber bei der Haftung keine Obergrenze eingeplant hat, sollte die Deckungs­summe nicht zu niedrig gewählt werden.
Meine Empfehlung: Mindestens 10 Millionen Euro für Per­sonen- und/oder Sachschäden!


 


Wer sollte die Hundehalter-Haft­pflichtversicherung abschließen?

Der Hundehalter ist immer derjenige, der die Verfügungsgewalt über den Hund hat, er muß also nicht der Besitzer sein.
Beispiel: Eine Hundehalterin schließt ganz korrekt auch eine Hundehalter-Haft­pflichtversicherung ab.
Nun gibt sie aber den Hund an Ihre Tochter weiter.
Dann sollte auch der Vertrag auf die Tochter übertragen werden.
Die Mutter kann selbstverständlich Beitragszahler bleiben, Versicherungsnehmerin sollte dann aber die Tochter werden.

Auch hier gilt: Die Hundehalter-Haft­pflichtversicherung beinhaltet drei Leistungen:
1. Sie prüft ob der gemeldete Schaden überhaupt berechtigt ist.
2. Ist der Anspruch berechtigt  so reguliert sie den Schaden.
3. Ist der Anspruch aber nicht berechtigt, so wehrt die Hundehalter-Haft­pflichtversicherung den Schaden für Sie ab, notfalls auch vor Gericht. Hier wird dann vom passiven Rechtsschutz gesprochen.

Achtung!
Wie in jeder anderen Haft­pflichtversicherung auch, wird der Zeitwert erstattet. Das macht der Versicherer nicht aus Böswilligkeit sondern weil das Gesetz es so vorsieht. Es wird der Wert zum Zeitpunkt des Schadens erstattet.

Schadenbeispiel aus der Praxis:
Die Halterin eines Irischen Wolfshundes (die Kenner wissen es, das ist ein wirklich großer Hund) hohlt Ihren Hund aus dem Kofferaum. In dem Moment in dem sie Ihren Hund an die Leine nehmen will fällt in der Nähe eine Europalette um, es gibt es einen lauten Knall.
Der Hund erschrickt sich und läuft, bevor die Halterin reagieren kann, einige Meter weg auf eine viel befahrene Straße und kollidiert mit einem Auto.
Glück gehabt, dem Hund ist tatsächlich nicht viel passiert.
Glück gehabt, den Insassen im Auto ist nichts passiert.
Pech gehabt, das Auto wies erhebliche Schäden auf die für fast 2.000,-- Euro repariert werden mußten.
Die Hundehalter-Haft­pflichtversicherung leistete anstandslos.


Hundehalter-Haft­pflichtversicherung, Pflichtversicherung

Ob eine Hundehalter-Haft­pflichtversicherung zur Pflichtversicherung wird, wird auf Länderebene entschieden.
Stand 12.11.2021 gibt es diese Pflicht für Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es diese Pflicht nur, wenn der Hund über 40 cm groß ist, oder über 20 kg wiegt.
In Beden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz gilt die Pflicht nur wenn der Hund auffällig geworden ist.
In Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es Rasselisten. Hunde die dort aufgelistet sind, müssen versichert sein. Die Rasseliste wurde in Schleswig-Holstein 2016 gekippt, aber Besitzer von auffälligen oder gewalttätigen Hunden müssen einen Hundeführerschein nachweisen. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist nur für gefährliche Hunde Pflicht.
Der Landtag von Schleswig-Holstein rät allen Hundebesitzern dringend eine Hundehalter-Haft­pflichtversicherung abzuschließen.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit keine Vorschriften zur Versicherungspflicht, es ist das einzige Bundesland.

 


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Sofortiges Ergebnis und Abschlussmöglichkeit


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Art des Hundes: