Informationen und online Rechner zur Betriebshaftpflichtversicherung für Bewachungsunternehmen.
Mit Bewachungsunternehmen sind hier alle Gewerbe gemeint, die Dienstleistungen rund um Bewachungen im weitesten Sinne erbringen, z.B.:
Die Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflicht für Bewachungsunternehmen ist gem. §34.a GewO sowie §14 BewachV eine Pflichtversicherung.
Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."
Da im Gesetz keine Höchstsumme genannt ist haften Sie unbegrenzt. Daraus resultiert, die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sollten nicht zu niedrig gewählt werden.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Bewachungsunternehmen mit einer Deckungssumme von
1 Mio. für Personenschäden ist zwar gem. §6 BewachV zulässig, sie ist aber viel zu niedrig denn Sie haften unbegrenzt.Die Betriebshaftpflicht versichert alle Aktivitäten, die üblicherweise dem Geschäftszweck dienen. Mitversichert sind neben dem Inhaber auch seine Mitarbeiter.
Grundsätzlich erbringt die Betriebshaftpflichtversicherung für Bewachungsunternehmen drei Leistungen:
1. Sie prüft die Haftpflichtansprüche auf Ihre rechtliche Grundlage.
2. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, notfalls auch vor Gericht.
3. Berechtigte Ansprüche werden reguliert.
Neben den üblichen Leistungen wie Personen- und/oder Sachschäden, die in allen Haftpflichtversicherungen enthalten sind, sind in der Betriebshaftpflicht für Bewachungsunternehmen auch Schäden aus dem Abhandenkommen, der Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen immer mit versichert.
So speziell wie Ihre Kunden sind, so speziell kann natürlich auch Ihre Betriebshaftpflichtversicherung gestaltet werden.
Insbesondere Hotels verlangen nicht selten sehr spezielle Versicherungssummen z.B. für das abhandenkommen von Schlüsseln oder Codekarten.
Sollte das so sein, dann sprechen Sie mich gerne an, eine Lösung findet sich fast immer.
Sie möchten selber rechnen?
Kein Problem, aber denken Sie bitte daran alle Daten korrekt anzugeben, nur dann wird der Versicherer im Schadenfall (und deshalb sind Sie ja versichert) auch korrekt leisten.
ACHTUNG!
Sollte Ihr bestehender Versicherungsschutz vom Versicherer gekündigt worden sein, dann sprechen Sie mich bitte an Tel.: 04107/1843
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