Andreas Wessel Versicherungsmakler
Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung

Der Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung ist fließend. Bei einer Betriebshaftpflicht richtet sich der Schutz in erster Linie an Unternehmen und deren Mitarbeiter, eine Berufshaftpflicht schützt hingegen bestimmte Berufsgruppen.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haft­pflichtversicherung, die sich auf die Absicherung von beruflichen Risiken konzentriert. Sie ist vor allem für Per­sonen und Unternehmen relevant, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten Schäden zufügen könnten. Ziel der Berufshaftpflichtversicherung ist es, die finanziellen Folgen solcher Schäden abzudecken und somit die Existenz des Versicherungsnehmers zu schützen.

Hier sind einige wichtige Aspekte der Berufshaftpflichtversicherung:

  1. Versicherungsgegenstand:

    • Die Berufshaftpflichtversicherung richtet sich an freiberuflich tätige Per­sonen, Selbstständige, Unternehmen, und bestimmte Berufsgruppen, die aufgrund ihrer Tätigkeit Dritten Schäden zufügen könnten. Dies kann beispielsweise in den Bereichen Medizin, Recht, Architektur, Beratung oder IT der Fall sein.
  2. Versicherte Risiken:

    • Die Versicherung deckt Schäden, die während der beruflichen Tätigkeit entstehen und bei Dritten (Kunden, Patienten, Mandanten, etc.) Verluste oder Verletzungen verursachen. Dies kann beispielsweise eine fehlerhafte Beratung, eine falsche medizinische Diagnose oder einen Planungsfehler bei Bauprojekten umfassen.
  3. Leistungsumfang:

    • Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schadensersatzansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden. Dies umfasst sowohl die eigentlichen Schadensersatzzahlungen als auch eventuelle Anwalts- und Gerichtskosten. Die Höhe der Deckungs­summe hängt von der Art der Tätigkeit und den individuellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers ab.
  4. Versicherungspflicht:

    • In einigen Berufsfeldern ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das Ziel dieser Regelungen ist es, sicherzustellen, dass im Falle von Schäden, die durch die Berufsausübung verursacht werden, ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die geschädigten Dritten angemessen zu entschädigen.
  5. Selbstbeteiligung:

    • Die Berufshaftpflichtversicherung kann eine Selbstbeteiligung vorsehen. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall einen festgelegten Betrag selbst tragen muss, bevor die Versicherung einspringt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Deckungsumfänge je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag variieren können.

Die Deckungs­summen in der Berufshaftpflichtversicherung sollten nicht zu niedrig gewählt werden denn der Gesetzgeber kennt keine Haftungsobergrenze.

Bevor man eine Berufshaftpflichtversicherung abschließt, ist es ratsam, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Versicherung den individuellen Bedürfnissen und Risiken gerecht wird

Für einige Berufsgruppen haben Versicherer spezielle Deckungskonzepte entwickelt die ganz genau auf Ihre Situation abgestellt sind.
Ich kenne diese Versicherer, Sie auch?


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