Kfz-Versicherungen für Verkaufsfahrzeuge
Die Versicherungspflicht gilt, wie für fast jedes Kfz, auch für Verkaufsfahrzeuge. Allerdings, anders als bei privat genutzten PKW´s, gibt es für die Versicherer keinen Zwang hier eine Kfz-Haftpflichtversicherung anbieten zu müssen.
Ob mit Kühlung oder Feuerstelle, ob Truck oder Anhänger jeweils auch mit Vermietung.
Versicherbar sind
Foodtrucks
Wurstbuden
Dönerwagen
Kaffeewagen
Eismann
Schankwagen
Fischhändler
Ochsenbräter
Für alle diese Fahrzeuge wird auch eine Teil- und/oder Vollkaskoversicherung angeboten.
Dazu hier gleich ein paar Hinweise:
Die Kaskoversicherung ist eine reine ONLINE Police. Alle Dokumente werden immer und ausschließlich online zur Verfügung gestellt.
Die Selbstbeteiligung für die Vollkasko und die Teilkasko lautet jeweils 1.500,-- Euro, eine abweichende SB wird nicht angeboten.
Es handelt sich um zwei Verträge, eine Kfz-Haftpflicht- und eine Kaskopolice.
Der Fahrzeugwert ist der Wert incl. aller festen Einbauten, Umbauten und Sonderlackierungen.
WICHTIG !
Für die Annahme des Antrages sind immer die Versicherer verantwortlich !
Sollten Sie also z.B. in Ihrem alten Vertrag Vorschäden haben oder vom Versicherer gekündigt worden sein, dann kann es gut sein, dass die Versicherer den Versicherungsschutz ablehnen werden.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Kommt durch die verkauften Produkte jemand zu Schaden, dann ist dafür in aller Regel nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig aber Sie haften im Zweifel dafür in unbegrenzter Höhe.
Die Lösung ist eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung, sie kostet nicht die Welt, rechnen Sie einfach einmal nach.