PKW Versicherung
Für gewerblich genutze PKW wie z.B. Taxen oder Kurierfahrzeuge besteht kein Kontrahierungszwang. Das bedeutet das der Versicherer auch die KFZ Haftpflichtversicherung ablehnen darf.
Fuhrparks ab 3 Motorfahrzeugen erhalten besondere Ersteinstufungen, z.B. für das Fahrzeug des Geschäftsführers SF 16 und das ohne weiche Merkmale wie z.B. junge Fahrer oder Garag o.ä.
Aber: Nicht immer sind solche Einstufungen sinnvoll. Einzeltarifierung kann im Einzelfall durchaus die preiswertere Lösung sein.
Selbstverständlich sind für größere Flotten auch Stückprämien abhängig vom Schadenverlauf möglich.